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   OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 LB 40/05   

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OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 LB 40/05 (https://dejure.org/2006,20100)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.04.2006 - 2 LB 40/05 (https://dejure.org/2006,20100)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. April 2006 - 2 LB 40/05 (https://dejure.org/2006,20100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zur Fremdenverkehrsabgabe durch einen anerkannten Kurort (Nordseeheilbad) auf der Grundlage dessen Fremdenverkehrsabgabensatzung; Abgabenfähigkeit der Aufwendungen einer Kurbetriebs-GmbH, derer sich ein Kurort bedient

  • Judicialis

    KAG SH § 10

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89

    Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 LB 40/05
    Dabei ist davon auszugehen, dass berücksichtigungsfähig nur diejenigen Aufwendungen und Kosten sind, die der Gemeinde im Rahmen der Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung ihrer öffentlichen Einrichtungen selbst entstehen (so auch noch OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990 - 9 K 11/89 -, NVwZ-RR 1992, 40; im Anschluss daran der Senat als obiter dictum in seinem Urteil v. 24.08.2000 - 2 L 226/98 -, insoweit in NordÖR 2001, 221 nicht abgedruckt).

    Sie kann nicht einerseits die Vorteile der privatrechtlichen Ausgestaltung für sich in Anspruch nehmen, andererseits aber zugleich als öffentliche Hand die Verluste der privatrechtlichen Gesellschaft durch Erhebung von öffentlich-rechtlichen Entgelten abdecken, die Privatunternehmen ohne Beteiligung der öffentlichen Hand nicht zu tragen hätten (OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990 - 9 K 11/89 -, a.a.O.).

    Der von ihr betriebene Aufwand ist deshalb nicht - gleichzeitig - Aufwand der zur Abgabenerhebung berechtigten Gemeinde (so auch OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990 - 9 K 11/89 -, a.a.O.).

    (OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990 - 9 K 11/89 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97

    Abfallentsorgung; Entsorgungsunternehmen; Überwachungsrecht; Kontrollrecht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 LB 40/05
    v. 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, Die Gemeinde 1998, 304 = KStZ 1999, 135 = NordÖR 1998, 314 = SchlHA 1998, 264 = ZKF 1999, 273).

    Wollte man nicht das Entgelt für die jeweils erbrachte Fremdleistung, sondern die Höhe des von der GmbH erwirtschafteten Verlustes in die Abgabenkalkulation einstellen, so entfiele die Möglichkeit, die Fremdleistungskosten in jedem jeweiligen Fall der Beauftragung und Leistungserbringung auf ihre Erforderlichkeit hin zu bewerten (vgl. hierzu Senatsurt. v. 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 9 K 2694/99

    Fremdenverkehrsbeitrag: Hebeberechtigung; erdrosselnde Wirkung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 LB 40/05
    Dass die öffentliche Fremdenverkehrswerbung und der Betrieb der öffentlichen Fremdenverkehrseinrichtungen auch dann eine Aufgabe der Gemeinde bleibt, wenn sie sich hierfür einer GmbH bedient (OVG Lüneburg, Urt. v. 26.02.2002 - 9 K 2694/99 -, ZKF 2002, 205), spielt in abgabenrechtlicher Hinsicht keine Rolle (vgl. Senatsurteil v. 27.01.2003 - 2 LB 287/02 -, NordÖR 2003, 420).

    Dies kann entgegen der gewandelten Rechtsprechung des OVG Lüneburg (vgl. hierzu die Darstellung im Urt. v. 26.02.2002 - 9 K 2694/99 -, a.a.O.) nicht dadurch geschehen, dass die von der GmbH übernommenen Kosten rechnerisch auf diejenigen Kosten bereinigt werden, die dem Bereich der Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und der Fremdenverkehrswerbung zugeordnet werden können.

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 226/98

    Heranziehung zur Fremdenverkehrsabgabe; Rückwirkende Satzung; Begriff der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 LB 40/05
    Dabei ist davon auszugehen, dass berücksichtigungsfähig nur diejenigen Aufwendungen und Kosten sind, die der Gemeinde im Rahmen der Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung ihrer öffentlichen Einrichtungen selbst entstehen (so auch noch OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990 - 9 K 11/89 -, NVwZ-RR 1992, 40; im Anschluss daran der Senat als obiter dictum in seinem Urteil v. 24.08.2000 - 2 L 226/98 -, insoweit in NordÖR 2001, 221 nicht abgedruckt).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2003 - 9 LB 287/02

    Keine Fremdenverkehrsbeiträge für Telefonzellen der Deutschen Telekom AG

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 LB 40/05
    Dass die öffentliche Fremdenverkehrswerbung und der Betrieb der öffentlichen Fremdenverkehrseinrichtungen auch dann eine Aufgabe der Gemeinde bleibt, wenn sie sich hierfür einer GmbH bedient (OVG Lüneburg, Urt. v. 26.02.2002 - 9 K 2694/99 -, ZKF 2002, 205), spielt in abgabenrechtlicher Hinsicht keine Rolle (vgl. Senatsurteil v. 27.01.2003 - 2 LB 287/02 -, NordÖR 2003, 420).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05

    Gebührenerhebung durch Stadtwerke

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 LB 40/05
    Unternehmen privatrechtlicher Form sind - von den Fällen der Beleihung abgesehen - nicht befugt, öffentlich-rechtliche Abgaben zu erheben (vgl. Senatsurteil v. 15.03.2006 - 2 LB 9/05 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 16/08

    Aufwendungen; Fremdenverkehrsabgabe; Fremdleistungskosten; Gewinnstufe; Maßstab;

    Der von einer (Eigen)Gesellschaft betriebene Aufwand ist nicht - gleichzeitig - Aufwand der zur Abgabenerhebung berechtigten Gemeinde (wie Senatsurt. v. 26.04.2006 - 2 LB 40/05 -).

    Auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2006 und damit für dieses Verfahren geltenden Fassung des § 10 KAG sind berücksichtigungsfähig nur diejenigen Aufwendungen und Kosten, die der Gemeinde im Rahmen der Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung ihrer öffentlichen Einrichtungen selbst entstehen (Senatsurt. v. 26.04.2006 - 2 LB 40/05 -).

    Der von ihr betriebene Aufwand ist deshalb nicht - gleichzeitig - Aufwand der zur Abgabenerhebung berechtigten Gemeinde (Senatsurt. v. 26.04.2006 - 2 LB 40/05 -).

    Diese betragsmäßig nicht bestimmte Verlustabdeckung ist nicht identisch und nicht kongruent mit den in § 10 Abs. 1 KAG a.F. angesprochenen Aufwendungen (Senatsurt. v. 26.04.2006 - 2 LB 40/05 -).

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04

    Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung

    Diese Auffassung vertritt im Ergebnis auch heute noch das OVG Schleswig (Urt. v. 26.4.2006 - 2 LB 40/05 -), das Aufwendungen einer Kurbetriebs-GmbH, derer sich ein Kurort bedient, weiterhin nur dann als abgabenfähig erachtet, wenn die Aufwendungen beziffert in Rechnung gestellt und dann als Fremdleistungskosten eingestellt werden.
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